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1. Aufsuchen eines/einer Arztes/Ärztin
Überweisung zur Physiotherapie (Heilgymnastik à 30 min, 45 min oder 60 min in Kombination mit Massage 15 min oder 30 min und passiven Anwendungen wie Elektrotherapie, Wärmepackungen usw.). In der Regel ist zumindest eine ¾-stündige Therapieeinheit vonnöten, um auch die Ursachenebene therapeutisch mitberücksichtigen zu können!
2. Bestätigung durch Ihre Krankenanstalt
(VGKK, BVA, SVA, KFA, Bauernversicherung USw.);
Anm.: Je genauer die Diagnose ist, die auf der ärztlichen Überweisung aufscheint, bzw. je mehr betroffene Körperregionen im Diagnosefeld per ärzticher Diagnose angeführt sind, desto selbstverständlicher ist es für den vertrauensärztlichen Dienst, den zeitlich und inhaltlich nötigen Verordnungsumfang zu bestätigen!
3. Behandlung (Therapie)
4. Rechnung per Erlagschein, die der/die PatientIn begleicht
5. Die bezahlte Rechnung mit bewilligter ärztlicher Verordnung sind bei Ihrer zuständigen Krankenkasse/Versicherung einzureichen
6. Rückerstattung
von 80% des Krankenkassentarifs durch die Krankenanstalt; der/die PatientIn trägt somit den Restbetrag - in etwa die Hälfte des Rechnungsbetrages - der anfallenden Kosten als Selbstbehalt;
Anm.: Sollten Sie aufgrund eines Unfalles zur Behandlung/Therapie im PITZ und unfallversichert (was gewöhnlich der Fall ist) sein, trägt den Selbstbehalt in der Regel die Unfallversicherung (des Unfallverursachers oder Ihre eigene). Wenn Sie privat versichert sind, kommt die Privatversicherung in der Regel für den Selbstbehalt auf!
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